Ein 33 jähriger ist der Erste, der zu einer Haft im Fall „kino.to“ verurteilt worden ist.
Das rechtskräftige Urteil lautet: „Zweieinhalb Jahre für die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen.“ Insgesamt gab es bisher 13 Festnahmen und 2,5 Millionen Euro wurden beschlagnahmt.
Meine Meinung:
Bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil zu den Taten dieser kommerziell agierenden Gruppe nicht mit dem DVD-Käufer, der eine Kopie für die Freundin anfertigt, vermischt wird.